Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Vertrieb innerhalb Deutschlands - hameln pharma gmbh

1. ALLGEMEINES

1.1 Für jede Lieferung unserer Produkte gelten die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschließlich. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir in keinem Fall an. Etwas Anderes gilt nur, wenn wir der Geltung bestimmter Bestimmungen ausdrücklich mit Unterschrift zugestimmt haben. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch, wenn wir trotz entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers Ware ausgeliefert haben.

1.2 Für alle Vereinbarungen, die wir mit dem Besteller zur Ausführung eines Vertrages schließen, ist die gesetzliche Schriftform einzuhalten. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die diese Klausel ändern.

1.3 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.4 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in den nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. BESTELLUNGEN

2.1 Unsere „Angebote“ sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes und als solche freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2.2 Eine bei uns eingehende Bestellung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den Bedingungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und kann nicht innerhalb der unten näher bestimmten Annahmefrist widerrufen werden.

2.3 Der Liefervertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung durch uns zu Stande. Die Annahme des Angebotes des Bestellers durch uns kann innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns erfolgen. Die Annahme erfolgt entweder in Textform oder durch das Absenden der Ware.

2.4 Für Krankenhaus- oder krankenhausversorgende Apotheken gilt ergänzend § 3.

3. KRANKENHAUS- UND KRANKENHAUS VERSORGENDE APOTHEKEN

3.1 Vor Belieferung ist vom Besteller nachzuweisen, dass er in Besitz der Berechtigung gemäß §14 Apothekengesetz ist. Der Nachweis ist durch geeignete Unterlagen (z.B. Fotokopie der Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke, behördliche Genehmigung gemäß §14 Abs. 2 bzw. Abs. 5 Apothekengesetz) zu erbringen.

3.2 Jede Änderung seiner Erlaubnis hat der Besteller unaufgefordert und ohne schuldhafte Verzögerung sofort mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für den Fall des Erlöschens der Erlaubnis bzw. der behördlichen Genehmigung.

3.3 Eine Verwendung der bezogenen Produkte ist nur im Rahmen der Versorgungsverträge erlaubt. Eine Lieferung an andere Apotheken oder Zwischenhändler ist untersagt.

3.4 Jede Bestellung einer Krankenhaus- und Krankenhaus versorgenden Apotheke über Produkte zur Versorgung von Krankenhäusern steht unter der aufschiebenden Bedingung der vorstehenden Bestimmungen. Bei nachträglichem Wegfall erlischt der Anspruch auf Belieferung und Bezahlung.

4. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Gültig sind die der Informationsstelle für Arzneispezialitäten („IFA“) gemeldeten Preise nach der Arzneimittelpreisverordnung, soweit nicht abweichend vereinbart.

4.2 Sind nicht ausdrücklich andere Preise vereinbart, so gelten die am Tag der Lieferung (§ 5 Absatz 1 Satz 2) gültigen Preise.

4.3 Alle Preisangaben sind ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe gesondert berechnet.

4.4 Die bei der IFA angegebenen Preise gelten für die Lieferung „frei Haus“ an einem Lieferort innerhalb Deutschlands. Bei abweichenden Lieferbedingungen wird der Preis entsprechend angepasst.

4.5 Wird ein Mindestbestellwert von Euro 150,- (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) pro Bestellung nicht erreicht und es liegt auch keine andere gültige Vereinbarung zu Mindestbestellwerten vor, so wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 10,- (zehn Euro) auf die jeweilige Bestellung erhoben.

4.6 Alle Rechnungen sind mit Lieferung fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Wir gewähren bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto. Das Gleiche gilt, wenn Sie uns zum Bankeinzug innerhalb von drei Tagen nach Rechnungsdatum ermächtigen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.7 Ab Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu fordern, unbeschadet des Rechts, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.

4.8 Verzug tritt spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ein.

4.9 Wird nach Abschluss des einzelnen Liefervertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

5. LIEFERUNG

5.1 Von uns mitgeteilte Liefertermine sind immer unverbindlich, wenn sie nicht in Textform als „verbindlich“ bezeichnet worden sind. Die Lieferung gilt als ausgeführt, wenn die Ware zur Versendung gegeben worden ist.

5.2 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen inkl. Verfügungen, Pandemie, Epidemie (z. B. Covid-19) oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

5.3 Bei Annahmeverzug des Bestellers oder bei sonstiger schuldhafter Verletzung einer Mitwirkungspflicht können wir Ersatz des uns entstandenen Schadens verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.

5.4 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

6. GEWÄHRLEISTUNG

6.1 Offensichtliche Mängel muss der Besteller innerhalb einer Frist von fünf Werktage ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind Mängelansprüche für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Sachmängelansprüche setzen in jedem Fall voraus, dass der Besteller seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen ist. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Die Beweislast für Anspruchsvoraussetzungen und Mängel liegt beim Besteller. Dies gilt auch für die Rechtzeitigkeit der Rüge eines Mangels.

6.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z. B. Werbeaussagen), auf die uns der Besteller nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung. Wenn ein Sachmangel vorliegt, sind wir – soweit rechtlich zulässig – berechtigt, die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

6.3 Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

6.4 Für den Fall, dass eine Nacherfüllung nicht möglich ist und eine Ersatzlieferung ebenfalls nicht geleistet werden kann, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe des nachstehenden § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

7. HAFTUNG

7.1 Soweit sich aus diesen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, insbesondere für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und anderer Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. dem Arzneimittelgesetz.

7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

8. VERJÄHRUNG

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. §7 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. dem Arzneimittelgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 Die Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehender Forderungen unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet oder in sonstiger Weise vertragsbrüchig geworden ist. Ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden. Bei Rücknahme der Ware sind wir zur Verwertung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Erlöse sind auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich entstandener Kosten anzurechnen.

9.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich in Textform anzuzeigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder die Ware gepfändet oder sonstige Eingriffe Dritter in unser Eigentum erfolgen. Soweit uns durch Drittwiderspruchsklagen gemäß § 771 ZPO Kosten entstehen, die bei dem Dritten nicht vollstreckt werden können, haftet der Besteller für den entstandenen Schaden.

9.3 Soweit der Besteller berechtigt ist, die Ware weiter zu veräußern, tritt er uns schon jetzt alle ihm daraus zustehenden Forderungen einschließlich Mehrwertsteuer in Höhe unserer Forderung ab. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns zunächst ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß § 7 (1) oben geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

9.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10. COMPLIANCE / WEITERVERKAUF

Beim Kauf und Weiterverkauf der Produkte verpflichtet sich der Besteller, das Recht und Gesetz jederzeit zu beachten. Insbesondere in Anbetracht der besonderen Anforderungen des Arzneimittelvertriebes, darunter das öffentliche Interesse an die Sicherstellung der Qualität und Sicherheit der Produkte, hat daher der Weiterverkauf unserer Produkte nur in unveränderter Originalpackung zu erfolgen. Entsprechend ist das Anbieten von Teilmengen oder der Einzelverkauf von Teilen einer Packung unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur für diejenigen Apotheken, die nach dem Apothekengesetz Krankenhäuser mit Arzneimitteln versorgen und dabei in Erfüllung ihrer Verpflichtung stationsweise Lieferungen vornehmen müssen bzw. in sonstigen Fällen, soweit das geltende Recht eine Ausnahme hierzu ausdrücklich zulässt. Beruft sich der Besteller auf eine Ausnahmeregelung, hat er vorab mit uns Kontakt aufzunehmen, die Ausnahmebestimmung zu identifizieren und das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen.

11. SPEICHERUNG VON DATEN

Die Vertragspartner verpflichten sich, die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Umgang mit personenbezogenen Daten zu beachten. Die mit der Bestellung und Lieferung zusammenhängenden personenbezogenen Daten des Bestellers werden von uns ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.

12. ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND

12.1 Für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

12.2 Für den Fall, dass der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird als Gerichtsstand Hameln vereinbart.

11. INKRAFTTRETEN

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab dem 01. Januar 2021 für Bestellungen, solange nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

 

hameln pharma gmbh, 1. Januar 2021